Internationales Steuerrecht und Steuerabkommen

In einem dynamischen Geschäftsumfeld stehen Unternehmen und Privatpersonen regelmässig vor komplexen steuerlichen Fragen, die die meisten Transaktionen und rechtlichen Strukturen beeinflussen. Unsere Rechtsanwält*innen für internationales Steuerrecht beraten Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten.

Internationales Steuerrecht und Steuerabkommen

Rechtsgebiete

Grenzüberschreitende Besteuerung

In der heutigen Wirtschaftswelt ist es unerlässlich, die steuerlichen Vorschriften verschiedener Länder zu kennen. Unsere Rechtsanwält*innen für internationales Steuerrecht beraten Sie zur grenzüberschreitenden Besteuerung, unterstützen Sie bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen, bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen und bei der steuerlichen Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen. Zudem helfen wir Ihnen, gesetzliche Meldepflichten einzuhalten und vertreten Ihre Interessen in sämtlichen Steuerangelegenheiten.

CRS / AIA und FATCA

Die globalen Regelwerke zu CRS (Common Reporting Standard), AIA (Automatischer Informationsaustausch) und FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) zielen darauf ab, die Steuerhinterziehung zu verhindern und die Steuertransparenz zu fördern. Wir unterstützen Finanzinstitute und Unternehmen bei der Einhaltung von Meldepflichten, bei der Implementierung von Compliance-Prozessen und bei der Erstellung interner Richtlinien sowie Checklisten.

Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen

Unsere Rechtsanwält*innen für internationales Steuerrecht beraten Sie zur Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen im nationalen sowie internationalen Kontext. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Doppelbesteuerungsabkommen, Wohnsitzverlegungen und der steuerlichen Behandlung internationaler Einkünfte. Mit kreativen und rechtssicheren Lösungen stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Steuerrecht sowie zur Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen zur Seite.

Steueramtshilfe

Unsere Anwält*innen für Steuerrecht bieten spezialisierte Beratung im Bereich der Steueramtshilfe. Im Rahmen internationaler Steuerabkommen und Kooperationen unterstützen wir Sie bei Anfragen zur Amtshilfe, der korrekten Datenübermittlung und der Beantwortung von Auskunftsersuchen. Wir beraten Sie zu den rechtlichen Grundlagen sowie den praktischen Anforderungen der Steueramtshilfe und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und rechtskonform abgewickelt werden und zudem vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden.

Offenlegung und Compliance

Internationale Abkommen und nationale Regelungen erfordern, dass Unternehmen komplexe Offenlegungspflichten korrekt und fristgerecht erfüllen. Unsere Anwält*innen und Spezialist*innen beraten Sie zu Offenlegung und Compliance im nationalen und internationalen Steuerrecht. Wir unterstützen Sie bei internationalen Berichtspflichten wie BEPS (Base Erosion and Profit Shifting) und helfen Ihnen, die notwendigen Daten zu erheben, zu analysieren und zu melden.

Lassen Sie sich beraten!

Haben Sie Fragen zum internationalen Steuerrecht oder Steuerabkommen? Lassen Sie sich umfassend beraten.

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