Aktuelle Rechtsprechung
Keine behördliche Liquidatorenbestellung unter Verstoss gegen Ukraine-Verordnung In seinem Urteil vom 27.02.2026 (VGH.2025.109) hat der liechtensteinische VGH festgehalten, dass niemand…
In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer nicht im Handelsregister eingetragenen privatnützigen Stiftung eine unvollständige Stiftungsurkunde dann einen Auflösungsgrund darstellt, wenn der Mangel eines der drei essentialia negotii des Stiftungserrichtungsgeschäftes betrifft. Das Vorliegen eines Auflösungsgrundes führt zur Aufhebung der Stiftung im Vernichtbarkeitsverfahren und damit zu ihrer Auflösung mit Wirkung ex nunc.
Kategorie: Rechts-Updates
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StGH: Bank darf Goldherausgabe an OFAC-sanktionierten Kunden aus aufsichtsrechtlichen Risikogründen verweigern In seinem Urteil vom 31.03.2026 (StGH 2025/134) hat der…
In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer…