Aktuelle Rechtsprechung

05.05.2026 – Rechts-Updates

In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer nicht im Handelsregister eingetragenen privatnützigen Stiftung eine unvollständige Stiftungsurkunde dann einen Auflösungsgrund darstellt, wenn der Mangel eines der drei essentialia negotii des Stiftungserrichtungsgeschäftes betrifft. Das Vorliegen eines Auflösungsgrundes führt zur Aufhebung der Stiftung im Vernichtbarkeitsverfahren und damit zu ihrer Auflösung mit Wirkung ex nunc.

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Kategorie: Rechts-Updates

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