Aktuelle Rechtsprechung
In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer…
In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer nicht im Handelsregister eingetragenen privatnützigen Stiftung eine unvollständige Stiftungsurkunde dann einen Auflösungsgrund darstellt, wenn der Mangel eines der drei essentialia negotii des Stiftungserrichtungsgeschäftes betrifft. Das Vorliegen eines Auflösungsgrundes führt zur Aufhebung der Stiftung im Vernichtbarkeitsverfahren und damit zu ihrer Auflösung mit Wirkung ex nunc.
Kategorie: Rechts-Updates
In seinem Beschluss vom 28.10.2025 (B 28.10.2025, 09 CG.2025.136) hat der 3. Senat des Fürstlichen Obergerichtes festgehalten, dass bei einer…
Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend den Erlass eines Gesetzes über die Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der…
Update Gesetzgebung: Wirtschaftsprüfer-, AIA- und FATCA-Gesetz Im Zuge der Implementierung der Verordnung (EU) 2018/1807 («Free-Flow-of-Data-Verordnung») zum freien Datenverkehr in Liechtenstein…