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Keine behördliche Liquidatorenbestellung unter Verstoss gegen Ukraine-Verordnung In seinem Urteil vom 27.02.2026 (VGH.2025.109) hat der liechtensteinische VGH festgehalten, dass niemand…
Keine behördliche Liquidatorenbestellung unter Verstoss gegen Ukraine-Verordnung
In seinem Urteil vom 27.02.2026 (VGH.2025.109) hat der liechtensteinische VGH festgehalten, dass niemand durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung in eine von der Rechtsordnung verbotene Stellung gebracht werden darf. Dies gilt auch für die behördliche Bestellung zum Liquidator, wenn dadurch ein Verstoss gegen die Ukraine-Verordnung bewirkt wird.
Kategorie: Rechts-Updates
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