Ausweitung des Dienstleistungsverbots mit Russland-Bezug
Intro Die Regierung hat die Ausweitung der Finanz- und Dienstleistungssanktionen beschlossen. Die novellierte «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der…
Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember 2024 innerhalb der EU vollständig anwendbar sein. Ziel dieses Regelwerks ist es, einen harmonisierten Rechtsrahmen für Personen zu schaffen, die im Primär- und Sekundärmarkt für Kryptowerte tätig sind.
In Liechtenstein wird die MiCAR unmittelbar anwendbar, sobald der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Verordnung in das EWR-Abkommen in Kraft tritt. Die notwendige Umsetzung in das liechtensteinische Recht erfolgt durch das EWR-MiCAR-Durchführungsgesetz (EWR-MiCAR-DG), welches sich derzeit im Gesetzgebungsprozess befindet und planmässig am 1. Februar 2025 in Kraft treten soll.
Die FMA hat sich in ihrer Mitteilung vom 3. September (FMA-Mitteilung 2024/2) mit dem Risikomanagement in Bezug auf ausländisches Sanktionsrecht auseinandergesetzt, welche sich insbesondere auch an Treuhänder und Treuhandgesellschaften gemäss TrHG richtet.
Gegenstand der Mitteilung ist die Berücksichtigung von ausländischen Sanktionsrecht. Dabei sind insbesondere die Sanktionen der EU sowie des Office of Foreign Assets Control (OFAC) für den inländischen Finanzintermediär von Bedeutung.
Die FMA führt zu Geschäftsbeziehungen, welche «Bezugspunkte» zu OFAC-Sanktionen aufweisen, aus, dass diese Mangels sonstiger gelinderer Mitigierungsmassnahmen unverzüglich zu beenden sind.
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung im Finanzsektor und die damit zusammenhängenden Risiken im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wurde die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor, der Digital Operational Resilience Act (DORA), geschaffen, um die digitale operationelle Resilienz im Finanzsektor des EWR durch die Einführung eines harmonisierten Rechtsrahmens weiter zu stärken.
DORA wird ab dem 17. Januar 2025 für Finanzintermediäre in der EU anwendbar sein. Der genaue EWR-Übernahmezeitpunkt ist derzeit noch offen.
Kategorie: Compliance
Intro Die Regierung hat die Ausweitung der Finanz- und Dienstleistungssanktionen beschlossen. Die novellierte «Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der…
Die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) trat am 29. Juni 2023 in Kraft und wird ab dem 30. Dezember…